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Lebensgefährlicher Leichtsinn: eurobahn warnt vor überqueren geschlossener Bahnschranken

Jeder kennt die Situation: Die Schranke am Bahnübergang schließt, doch vom Zug ist noch nicht einmal ein Umriss zu sehen. Die Zeit bis zum Eintreffen des Zuges erscheint dem Wartenden manchmal unangemessen lange. ‚Die Gleise hätte ich locker noch überqueren können‘ – Gedanken wie dieser treten nicht nur schnell auf, sie werden trotz Lebensgefahr und zahlreicher Meldungen über schwerwiegende Unfälle viel zu häufig in die Tat umgesetzt.

Allein im vergangenen Monat konnten Triebfahrzeugführer der eurobahn drei Mal nur durcheine Schnellbremsung in letzter Sekunde einen Zusammenstoß verhindern. Seit 2015 registriert das Unternehmen jeden Monat mindestens einen Versuch Bahnübergänge unerlaubt zu queren. Im März 2016 kam es gar zu einer Kollision, die der Fahrer des Wagens nicht überlebte, seine Beifahrerin zog sich schwere Verletzungen zu. In allen Fällenwar das Fehlverhalten der Autofahrer oder Fußgänger Ursache für die (Beinahe-)Kollision.

eurobahn-Betreiber KEOLIS warnt eindringlich vor solch waghalsigen Experimenten: „Bitte unterschätzen Sie nicht die Gefahr“, sagt Thomas Görtzen, Geschäftsführer von KEOLIS. Ein durchschnittlicher Nahverkehrszug der eurobahn hat ein Gewicht, das etwa dem von 25 ausgewachsenen Elefanten entspricht, die mit bis zu 160 km/h auf Sie zugerannt kommen.Niemand würde sich dieser Gefahr freiwillig aussetzen.“

Ob Schranke, Halbschranke oder unbeschrankt: An Bahnübergängen regelt das Andreaskreuz die „Vorfahrt“. Schienenverkehr hat laut Straßenverkehrsordnung immer Vorrang vor dem Straßenverkehr. Das ist vor allem dem Bremsweg geschuldet, der bei Schienenfahrzeugen deutlich länger ist als bei PKWs.

Als Faustregel gilt für einen 100 km schnellen Reisezuges ein Bremsweg von 1000 Meter.Unter optimalen Bedingungen brauchen die Elektrotriebzüge der eurobahn knapp über 400 Meter bis zum Stillstand, ein schwer beladener Güterzug kommt auf über 1.500 Meter.

Wie ein Bahnübergang gesichert ist und wann er seine Schranken schließt, ist im § 11 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) verbindlich festgelegt. Die Vorgaben richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Sie unterscheiden nach Art der Bahnstrecke(Haupt/Nebenbahn), der Geschwindigkeit des Zuges und der Verkehrsstärke der kreuzenden Straße. „Bahnverkehr und Schienennetz bilden ein hoch komplexes System, das in allen Punkten zuerst an Sicherheitserfordernissen orientiert ist. Falschverstandene Einzelinteressen wie vermeintlich reduzierte Wartezeiten muss dahinter zurückstehen“,kommentiert Thomas Görtzen.

Das Überqueren geschlossener Bahnschranken gefährdet nicht nur das eigene Leben,sondern auch das aller Beteiligten in dem Zug oder hinter den Schranken. Darüber hinaus veranschlagt der deutsche Bußgeldkatalog Summen von bis zu 700 Euro für die Missachtung der Regeln. Hinzu kommen Strafanzeigen wegen „gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr“ – selbst dann, wenn es zu keiner Kollision kommt. 

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eurobahn GmbH & Co. KG

Elke-Katharina Sajovitz

Unternehmens­sprecherin / Bereichsleiterin Unternehmens­kommunikation

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