Mobilitätsgarantie

Wir sind stets bemüht, Sie pünktlich an Ihren Zielort zu bringen und unsere Abfahrtzeiten fahrplanmäßig einzuhalten. Trotz aller Vorkehrungen kann es zu unvorhergesehenen Verspätungen kommen, die wir natürlich sehr bedauern. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, die Mobilitätsgarantie der Verkehrsverbünde in NRW in Anspruch zu nehmen.

Ihr Zug verspätet sich an Ihrem Abfahrtsbahnhof um mehr als 20 Minuten oder entfällt komplett? Dann können Sie alternativ einen Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE) oder ein Taxi nehmen. Die Kosten hierfür werden Ihnen dank der Mobilitätsgarantie erstattet – beim Fernverkehrszug vollständig, beim Taxi tagsüber bis zu 30 Euro und in den Abend- und Nachtstunden (20 bis 5 Uhr) bis zu 60 Euro pro Person. Dieser in ganz NRW gültige Service stellt sicher, dass Sie trotzdem ans Ziel kommen.

    In Niedersachsen und im niederländischen Raum kommen bei Ausfall, Verspätung und Anschlussversäumnissen die Fahrgastrechte zum Tragen. Gerne helfen wir Ihnen unter unserer kostenfreien Servicehotline 00800 387 622 46 (00800-eurobahn) weiter.

    Antrag auf Erstattung

    Um Ihre Kosten für die alternativen Verkehrsmittel erstattet zu bekommen nutzen Sie gerne unser Online-Formular und reichen Sie ganz komfortabel Ihre Belege per Foto-Upload ein. Alternativ können Sie Sich das PDF-Formular auch herunterladen und ausgefüllt an uns schicken.

     ZUM ONLINE-FORMULAR

    Info:  Wählen Sie unter Anliegen "Erstattungen" aus, danach erscheint ein neues Dropdown und dort wählen Sie "Mobilitätsgarantie" aus.

    Nach positiver Prüfung Ihres Antrags überweisen wir den Erstattungsbetrag auf Ihr Konto.

    Detaillierte Informationen zur Mobilitätsgarantie NRW erhalten Sie unter: www.mobil.nrw/service/mobigarantie

    Zusammenfassend gilt: Die Mobilitätsgarantie kann nur mit gültigem Ticket der folgenden Tarife in Anspruch genommen werden: 

    • Nordrhein-Westfälische Verbundtarife (VRR, VRS, AVV, Westfalentarif)
    • NRW-Tarif

    Bei streik- oder unwetterbedingten Ausfällen sowie Bombendrohungen findet die Mobilitätsgarantie keine Anwendung.
    Ebenso greift diese nicht, wenn Alternativverbindungen genutzt werden können oder ein Anschlusszug aufgrund einer Verspätung nicht erreicht werden kann. 
    Eine anteilige Erstattung von Ticketpreisen ist nicht Bestandteil der Mobilitätsgarantie. Entschädigungen im nationalen Eisenbahnverkehr werden von den Fahrgastrechten abgedeckt.

    Schlichtungsstelle Nahverkehr NRW

    Wenn Sie mit unserer Reaktion auf Ihre Beschwerde nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte an die

    Schlichtungsstelle Nahverkehr
    Mintropstraße 27
    40215 Düsseldorf

    Tel: + 49 211 3809 380
    Fax: +49 211 3809 678
    info@schlichtungsstelle-nahverkehr.de

    per Post oder via Internet unter www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de.

    Wir erklären uns bereit, an Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle Nahverkehr teilzunehmen. Die Anrufung der Schlichtungsstelle ist für Sie kostenlos und unverbindlich.