- Es gelten die Tarif- und Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr. Alle VRR-Tickets werden anerkannt.
- An den Automaten am Bahnhof erhalten Sie sämtliche Tickets des Bartarifs (Einzel-, 4er- und 24-StundenTickets, sowie Zusatztickets), sowie Wertmarken für das SozialTicket zu allen Zielen im VRR. Beachten Sie bitte, dass die an unseren Automaten gelösten Wertmarken nur in Verbindung mit einer Kundenkarte (Trägerkarte) gültig sind. Kundenkarten erhalten Sie in den Verkaufsstellen des VRR.
- Das SchokoTicket ist nur im Abo erhältlich und wird nicht in unseren Zügen verkauft. Diese Fahrscheine sind nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis gültig.
- Zur Fahrradmitnahme und für die Benutzung der ersten Klasse ist pro Fahrt und Person ein VRR-Zusatzticket erforderlich, soweit dies nicht schon im gelösten Ticket enthalten ist.
- Keine Anerkennung der BahnCards 25 / 50 im VRR. Die BahnCard100 wird anerkannt.