Einkaufsbedingungen

Diese Einkaufs- und Lieferbedingungen des Auftraggebers gelten für sämtliche Werklieferungen und Einkäufe von Unternehmen und juristischen Personen, sofern nicht im Einzelfall abweichende Regelungen vereinbart worden sind.

Diese Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages bzw. der Bestellung / Beauftragung und etwaiger Nachträge. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers werden nur Bestandteil des Vertrages, wenn der Auftraggeber dies ausdrücklich schriftlich anerkennt.

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