Mobilitäts­garantie

Wir sind bemüht, Sie pünktlich an Ihren Zielort zu bringen und unsere Abfahrtzeiten fahrplanmäßig einzuhalten.

Trotz aller Vorkehrungen kann es zu unvorhergesehenen Verspätungen kommen, die wir natürlich sehr bedauern. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, die Mobilitätsgarantie der Verkehrsverbünde in NRW in Anspruch zu nehmen.

Was sind meine Rechte?

Ihr Zug verspätet sich an Ihrem Abfahrtsbahnhof um mehr als 20 Minuten oder entfällt komplett? Dann können Sie alternativ einen Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE) oder ein Taxi nehmen. 

Die Kosten hierfür werden Ihnen dank der Mobilitätsgarantie erstattet – beim Fernverkehrszug vollständig, beim Taxi tagsüber bis zu 30 Euro und in den Abend- und Nachtstunden (20 bis 5 Uhr) bis zu 60 Euro pro Person. Dieser in ganz NRW gültige Service stellt sicher, dass Sie trotzdem ans Ziel kommen.

In Niedersachsen und im niederländischen Raum kommen bei Ausfall, Verspätung und Anschlussversäumnissen die Fahrgastrechte­ zum Tragen. Gerne helfen wir Ihnen unter unserer kostenfreien Servicehotline 00800 387 622 46 weiter.

Verschwommene zu erkennende Menschen steigen in einen Zug der eurobahn ein und aus.

Antrag auf Erstattung

Um Ihre Kosten für die alternativen Verkehrsmittel erstattet zu bekommen nutzen Sie gerne unser Online-Formular und reichen Sie ganz komfortabel Ihre Belege per Foto-Upload ein. Alternativ können Sie Sich das PDF-Formular auch herunterladen und ausgefüllt an uns schicken. 

Info:  Wählen Sie unter Anliegen "Erstattungen" aus, danach erscheint ein neues Dropdown und dort wählen Sie "Mobilitätsgarantie" aus.

Zum Online Formular


Nach positiver Prüfung Ihres Antrags überweisen wir den Erstattungsbetrag auf Ihr Konto.

Detaillierte Informationen zur Mobilitätsgarantie NRW erhalten Sie unter: www.mobil.nrw/service/mobigarantie

Zusammenfassend gilt: Die Mobilitätsgarantie kann nur mit gültigem Ticket der folgenden Tarife in Anspruch genommen werden: 

  • Nordrhein-Westfälische Verbundtarife (VRR, VRS, AVV, Westfalentarif)
  • NRW-Tarif

Bei streik- oder unwetterbedingten Ausfällen sowie Bombendrohungen findet die Mobilitätsgarantie keine Anwendung.
Ebenso greift diese nicht, wenn Alternativverbindungen genutzt werden können oder ein Anschlusszug aufgrund einer Verspätung nicht erreicht werden kann.
Eine anteilige Erstattung von Ticketpreisen ist nicht Bestandteil der Mobilitätsgarantie. Entschädigungen im nationalen Eisenbahnverkehr werden von den Fahrgastrechten abgedeckt.

Wenn Sie mit unserer Reaktion auf Ihre Beschwerde nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte an die

Schlichtungsstelle Nahverkehr
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf

Tel: + 49 211 3809 380
Fax: +49 211 3809 678
info@schlichtungsstelle-nahverkehr.de

per Post oder via Internet unter www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de.

Wir erklären uns bereit, an Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle Nahverkehr teilzunehmen. Die Anrufung der Schlichtungsstelle ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

  1. Laden Sie das Formular in unserem Downloadcenter im Abschnitt “Erstattungen” herunter.
  2. Füllen Sie das Formular bitte vollständig und gut leserlich in Druckbuchstaben aus. Nur komplett ausgefüllte und unterschriebene Anträge können bearbeitet werden.
  3. Fügen Sie das entsprechende Nahverkehrsticket (bei Zeitfahrausweisen, wie z. B. Monats- oder Jobtickets eine Kopie) und die Taxiquittung im Original (anteilig bei mehreren Personen) bei. 
  4. Reichen Sie sämtliche Unterlagen innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem Vorfall bei dem Verkehrsunternehmen ein, das die Verspätung verursacht hat. Betrifft dies die eurobahn, senden Sie die Unterlagen bitte an:
    eurobahn GmbH & Co. KG
    Kundencenter eurobahn
    Unionstraße 3
    59067 Hamm