eurobahn weiterhin als Prüfstelle anerkannt
Düsseldorf, 2. März 2026. Triebfahrzeugführer*innen sind seit Jahren stark nachgefragt. Auch wenn die eurobahn es im vergangenen Jahr geschafft hat, die Personaldecke zu stabilisieren, um auf allen Linien nach einer Zeit der Reduzierung wieder alle Fahrpläne und in vollem Umfang anbieten zu können, bleibt das Thema der Personalgewinnung bestehen. Um im Führerstand eines Zuges fahren zu dürfen, gibt es zwei Wege: Der erste ist eine klassische, dreijährige Ausbildung (Eisenbahner im Betriebsdienst). Der zweite Weg ist der, der Qualifizierung, die meist Frauen und Männer machen, die sich beruflich neu orientieren. Dabei lernen die Teilnehmer*innen eines Qualifizierungskurses innerhalb eines Jahres, wie Züge sicher gefahren werden. Die eurobahn meldet, dass Sie als „Prüfstelle für Bahnbetrieb“ weiterhin anerkannt ist und somit die finalen Prüfungen der Quereinsteiger abnehmen kann.
Dazu Karsten Schulz, Technischer Geschäftsführer bei der eurobahn:
„Wir wollen die Bahnbranche mit unserem Angebot als EVU stabilisieren und unsere Fahrgäste auch in Zukunft sicher und zuverlässig ans Ziel bringen. Deshalb sind Quereinsteiger*innen, die auf weiterem Bildungsweg ihre Leidenschaft fürs „Züge fahren“, oft wieder-, entdecken, sehr wichtig, um dem Fachkräftemangel kontinuierlich entgegenzuwirken. Die steigende Anzahl unserer Quereinsteiger*innen bestätigt, dass der Bahnberuf an Attraktivität gewonnen hat. Dass das Eisenbahn-Bundesamt uns jetzt wieder bescheinigt hat, dass wir Prüfungen abnehmen dürfen, zeigt einerseits, dass unsere Prüfungs-Abteilung die stetig wachsenden und sehr hohen Qualitätsstandards erfüllt. Auf der anderen Seite vereinfacht es auch für die angehenden Triebfahrzeugführer*innen die Qualifizierung, weil sie vor Ort geprüft werden können“
eurobahn als Prüfstelle
Das Eisenbahn-Bundesamt kann alle fünf Jahre die Anerkennung für Prüfstellen ausstellen. Dazu muss ein Eisenbahnverkehrsunternehmen sehr viele Voraussetzungen erfüllen. So muss beispielsweise die Prüfungsstruktur mit allen Teilbereichen genau definiert sein. Dazu gehört ein erheblicher organisatorischer und dokumentarischer Teil, der genau eingehalten werden muss. Es muss auch sichergestellt sein, dass jederzeit die Neutralität der Prüfstelle gegenüber den Prüflingen und den Ausbildungsabteilungen gegeben ist. Auch das ist genauestens festgeschrieben und muss dokumentiert werden. Darüber hinaus muss die Qualität der Prüfungen selbst vordefinierten Standards entsprechen.
Qualifizierung als Triebfahrzeugführer*in
Die Qualifizierung als Triebfahrzeugführer*in dauert, je nach individuellem Kenntnisstand, circa ein Jahr. Sie besteht aus einem theoretischen Teil und einem praktischen Teil. Zunächst werden in der Theorie betriebliche Grundlagen vermittelt, z.B. wie das „System Bahn“ in Deutschland funktioniert, Bahnhöfe angefahren werden und wie Mängel bei den Bremseinrichtungen festgestellt und verstanden werden. Das theoretische Wissen wird nach abgelegten Teilprüfungen im praktischen Teil der Qualifizierung angewandt. Hier machen sich die angehenden Triebfahrzeugführer*innen mit den Fahrzeugen vertraut und lernen u.a. auch das Beheben von Störungen. Vor der finalen Prüfungsfahrt absolvieren die Kandidat*innen vierzig Fahr-Schichten mit erfahrenen Ausbildungs-Triebfahrzeugführer*innen und Simulationsfahrten, in denen auch Ausnahme- und Ernstfälle geübt werden können. Während der gesamten Qualifizierung steht insbesondere das Thema „Sicherheit“ im Vordergrund.
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