Fahrgastrechte

Seit dem 29.07.2009 gelten deutschlandweit einheitliche Fahrgastrechte für Reisende im Eisenbahnverkehr. Der Eisenbahnverkehr umfasst alle Züge von der S-Bahn über den Regionalverkehr bis zum ICE, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnunternehmen sie betrieben werden.

Erstattungen im nationalen Eisenbahnverkehr

Grundlage Ihrer Ansprüche sind die Fahrkarte und Ihre Verbindung. Es besteht ein Entschädigungsanspruch für Reiseketten aus verschiedenen Eisenbahnunternehmen, die mit einer Fahrkarte genutzt wurden. Es spielt also keine Rolle, ob Sie nur mit unseren Zügen gefahren sind oder teilweise mit Zügen anderer Unternehmen. Der Anspruch gilt für den in Ihrer Fahrkarte enthaltenen Eisenbahnverkehr, d.h. Schadensursache und Schadenswirkung müssen hier entstanden sein. Busse, Straßen- und U-Bahnen zählen nicht dazu.

Bei den Fahrgastrechten ist nicht die Verspätung am Startbahnhof, sondern die am Zielort entscheidend.

Entschädigungen für Verspätungen
Ab 60 Minuten Verspätung werden Ihnen 25 Prozent, ab 120 Minuten Verspätung 50 Prozent des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt entschädigt. Bei Hin- und Rückfahrt wird die Entschädigung auf der Grundlage des halben entrichteten Fahrpreises berechnet.
Zeitfahrkarten des Nah- und Fernverkehrs werden je Verspätung ab 60 Minuten mit Pauschalen entschädigt:

  • Zeitfahrkarten des Nahverkehrs: 1,50 € (2. Klasse) / 2,25 € (1. Klasse)
  • Zeitfahrkarten des Fernverkehrs: 5,00 € (2. Klasse) / 7,50 € (1. Klasse)
  • Mobility BahnCard 100: 10,00 € (2. Klasse) / 15,00 € (1. Klasse)
     

Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof der Fahrkarte von mehr als 60 Minuten kann der Fahrgast vor Fahrtantritt von seiner Reise zurücktreten bzw. die Fahrt unterwegs abbrechen und zu seinem Startbahnhof zurückkehren, wenn die Fahrt nach den ursprünglichen Reiseplänen sinnlos geworden ist. In diesen Fällen kann sich der Fahrgast den vollen Fahrpreis erstatten lassen. Alternativ kann der Fahrgast seine Reise an einem Unterwegsbahnhof abbrechen und sich den Anteil des Fahrpreises für den nicht genutzten Anteil erstatten lassen.

Weitere Informationen zu Ihren Fahrgastrechten im nationalen Eisenbahnverkehr erhalten Sie hier: https://www.fahrgastrechte.info

Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular mit allen erforderlichen Unterlagen an folgende Adresse:

Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main | Deutschland

Folgende Unterlagen müssen Sie beifügen:

  • Das ausgefüllte und unterschriebene Formular
  • Ihre Fahrkarte oder eine Fahrkartenkopie
  • Einen Kostennachweis, falls Ihre Fahrkarte keinen Preisaufdruck hat (Ausnahme Mobility BahnCard 100)
  • Eventuell den Aufpreis bei Nutzung eines ICE-Sprinters im Original